Matterhorn Paragliding vermittelt Passagierflüge mit Gleitschirmen (Paragliding). Die Tätigkeit von Matterhorn Paragliding beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten.
Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch Matterhorn Paragliding aufgezeigt und können zudem auf der Homepage www.matterhornparagliding.com eingesehen werden. Der Passagier bestätigt mit dem Anklicken der Checkbox, seiner Unterschrift oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt
– gemeint sind alle Geschlechter.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Eine Buchung gilt als gültig wenn online durchgeführt, über Telefon, E-Mail oder eine andere Form der Kontaktaufnahme.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Das Paragliding-Ticket enthält die Namen der Vertragsparteien (Firma und Passagier) und den bezahlten Flugpreis. Es gilt gleichzeitig auch als Quittung.
Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.
Alle gelisteten Preise sind inkl. MWST. Matterhorn Paragliding behält das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen: Gutscheine können online oder im Shop gekauft werden. Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, und können danach nicht mehr eingelöst werden.
Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dass der Passagier in den Alters- und Gewichtsgrenzen liegt. Sollte es dem Passagier aufgrund physischer Einschränkungen oder infolge nicht Beachtens der Anweisungen des Piloten nicht möglich sein zu starten, wird der Gutschein nicht rückerstattet.
Dem Passagier steht es jederzeit frei, ein Upgrade für den Flug zu wählen und kann die Preisdifferenz im Anschluss an den Flug direkt dem Piloten bezahlen.
Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür
notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Gleitschirms und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Sollte der Passagier den Anweisungen nicht Folge leisten, behalten die Piloten und/oder Matterhorn Paragliding das Recht, den Flug zu stornieren ohne dass die Zahlung rückerstattet wird.
Der verwendete Gleitschirm ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs
mit einem Gleitschirm Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er
Matterhorn Paragliding oder den Piloten spätestens während des Buchungsvorgangs. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten.
Sollte der Pilot auf dem Startplatz entscheiden, dass ein sicherer Flug aufgrund des Verhaltens des Passagiers nicht möglich ist, wird die Zahlung dem Passagier dennoch verrechnet. Beispiele für unsicheres Verhalten (nicht abschliessende Aufzählung): nicht Beachten der Anweisungen des Piloten, nicht ausreichend Rennen während dem Start, Hinsetzen während dem Startvorgang, falsche Angaben beim Buchungsprozess (Alter, Gewicht, Fitness Level etc.).
Alkohol- sowie Drogenkonsum sind strengstens verboten und führen zur Stornierung des Fluges ohne Rückerstattung.
Der Passagier verpflichtet sich, geeignetes festes Schuhwerk sowie einen Helm (eigenen oder zur Verfügung gestellt) zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirm mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Gleitschirmen das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.
Jeder Pilot, der im Auftrag von Matterhorn Paragliding fliegt, hat nachweislich eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Gleitschirmfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Die Haftung von dem Piloten und Matterhorn Paragliding für Personen-und Sachschäden, die durch den Passagier während dem Gleitschirmerlebnis entstehen, ist ausgeschlossen.
Wenn der Passagier die Anweisungen des Piloten nicht befolgt, können weder der Pilot noch Matterhorn Paragliding verantwortlich gemacht werden und sind von jeglicher Haftung befreit.
Matterhorn Paragliding haftet nicht für Schäden, die durch den Piloten oder sonstige Dritte verursacht werden, die nicht im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung stehen, sowie für Schäden die durch Handlungen Dritter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder durch verspätete Rückkehr vom Gleitschirmflug entstehen.
Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss Matterhorn Paragliding vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot oder Matterhorn Paragliding entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
Es liegt nicht in der Entscheidung des Passagiers, ob das Wetter fliegbar ist oder nicht. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Fluggast mit dem Wetter nicht zufrieden ist – solange der Flug sicher durchgeführt werden kann. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben.
Wir ein Flug unter Einverständnis des Passagiers verschoben, gültig dies als Bestätigung und die Stornierungsbedingungen gelten.
Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern.
Die Kosten für das Ticket zum Start und, im Falle einer Annullierung, für die Rückreise nach Zermatt werden von Matterhorn Paragliding nicht zurückerstattet.
Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den meteorologischen Bedingungen, sowie den Sicherheits- und Passagieranforderungen. Die von Matterhorn Paragliding angegebenen Flugzeiten sind ungefähre Zeiten und können nicht garantiert werden. Matterhorn Paragliding oder der Pilot können den Start aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Wetterlage jederzeit ändern. In diesem Fall wird der Fluggast über den Grund der Änderung informiert, die Flugpreisdifferenz wird nach dem Flug zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Folgende Stornogebühren fallen bei Annulation durch den Passagier an:
• bei Stornierungen bis zu 48h vor geplanter Flugzeit wird der bezahlte Betrag
rückerstattet
• Gruppen von 4 Personen und mehr müssen 72h im Voraus abgemeldet werden,
um eine volle Rückerstattung zu erhalten
• in beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% pro Buchung erhoben Bei Stornierungen, die weniger als 48h vor der geplanten Flugzeit erfolgen, wird keine Erstattung gewährt. Dasselbe gilt bei Gutscheinen.
Bei Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung (es sei denn, es wurde vorab eine Vereinbarung getroffen). Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit bei Nichterscheinen.
Können Passagiere aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung nicht am Gleitschirmflug teilnehmen, empfiehlt Matterhorn Paragliding die Kosten bei der Reiserversicherung des Passagiers mit einem ärztlichen Zeugnis decken zu lassen.
Jeder Pilot, der im Auftrag von Matterhorn Paragliding fliegt, hat für den Passagier eine
Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100’000.- abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind.
Eine Leistungspflicht des Matterhorn Paragliding Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.
Dem Passagier ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht und sicher zu befestigen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven sowie mechanische Aufhängungen dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Matterhorn Paragliding noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Matterhorn Paragliding in Zermatt zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gelesen und einverstanden