Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Biplace-Unternehmens

Matterhorn Paragliding

Allgemeines

Matterhorn Paragliding vermittelt Passagierflüge mit Gleitschirmen (Paragliding). Die Tätigkeit von Matterhorn Paragliding beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch Matterhorn Paragliding aufgezeigt und können zudem auf der Homepage www.matterhornparagliding.com eingesehen werden. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt – gemeint sind alle Geschlechter.

Vertragsschluss und salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Passagier zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Zahlung und Gutscheine

Das Flugticket enthält die Namen der Vertragsparteien (Pilot und Passagier) und den bezahlten Flugpreis. Es gilt gleichzeitig auch als Quittung. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu bezahlen.
Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

Pilot und Gerät

Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Lizenzen. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace- Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

Gesundheit und Ausrüstung des Passagiers

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall informiert er Matterhorn Paragliding oder den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen.

Haftungsausschluss

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Gleitschirmen das „Fahrwerk“ den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.

Jeder Pilot, der im Auftrag von Matterhorn Paragliding fliegt, hat nachweislich eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Minderjährige oder unmündige Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss Matterhorn Paragliding
vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er pro rata der effektiven zur zugesagten Flugzeit die Differenz des Flugpreises zurückfordern. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Annullation durch den Passagier

Annulliert der Passagier den Flug, obwohl ein solcher möglich wäre, so gelten folgende Regeln für die Rückforderung des Flugpreises:

a) bei Stornierungen bis zu 48h vor geplanter Flugzeit wird der bezahlte Betrag rückerstattet
b) Gruppen von 4 Personen und mehr müssen 72h im Voraus abgemeldet werden, um eine volle Rückerstattung zu erhalten
c) in beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10.- CHF pro Passagier erhoben

Bei Stornierungen, die weniger als 48h vor der geplanten Flugzeit erfolgen, wird keine Erstattung gewährt. Bei Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung (es sei denn, es wurde vorab eine gesonderte Vereinbarung getroffen).

Versicherung des Passagiers bei einem Unfall

Jeder Pilot, der im Auftrag von Matterhorn Paragliding fliegt, hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100’000.- abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Matterhorn Paragliding Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.

Foto- und Filmaufnahmen

Dem Passagier ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Der Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.

Gerichtstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Matterhorn Paragliding noch der Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von Matterhorn Paragliding in Zermatt zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.


Gelesen und einverstanden